In Bayern sind Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gasthäusern wieder ohne Mundschutz und Abstandsregelungen möglich. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums an den bayerischen Hotel- und Gaststättenverband hervor. Die Lockerung gilt, sofern keine weiteren Gäste im selben Raum sind. Außerhalb des geschlossenen Bereichs muss allerdings weiter ein Mundschutz getragen werden. Zudem gilt die Obergrenze von 50 Personen im Inneren und 100 im Freien. Quelle: Bayern 2 Nachrichten 26.06.2020